Liebe Mitglieder,

 

hier die aktuellen Informationen zum Sport- und Trainingsbetreib in Zeiten der Corona-Pandemie.

 

Ab dem 05. November bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb durch die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen untersagt. Auslegungshinweise zu der Verordnung finden Sie hier.

Dies gilt für gedeckte Sportanlagen wie Hallen oder Schießstände und auch für Sportanlagen im Freien. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesen ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist ferner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.

 

Sport als Individualsport im öffentlichen Raum, also außerhalb von Sportanlagen, zu betreiben, wie etwa Joggen, Radfahren oder Wandern, ist weiterhin unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen möglich. Auch Reiten, Rudern oder etwa Segeln im Sinne einer freizeitsportlichen Tätigkeit in der Öffentlichkeit sind unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen weiter möglich. Die Entnahme von Sportgeräten aus Sportanlagen ist zu diesem Zweck gestattet. Das Bewegen von Pferden ist vor dem Hintergrund des Tierwohlgesetzes auch auf der Sportanlage erlaubt, davon nicht umfasst sind Reitkurse, Schulungen, Wettbewerbe oder ähnliches.

 

Eine gute Übersicht und eine detaillierte Beschreibung bietet auch der Landessportbund auf seiner Seite.